📢 Aktuelle Meldungen & Branchen-News
Sicherheitswarnung Petzl: Wichtiger Hinweis zu den Gurten ASTRO und CANYON GUIDE. Es wird empfohlen, den ventralen D-Ring auszutauschen.
D-A-CH-S Gruppe: Neue Merkblätter zur Arbeitsplatzpositionierung und zum NEST-Prinzip veröffentlicht.
Neuer Leitfaden: „Best-Practice-Sicherheitsmassnahmen auf Flachdächern“ (Swissolar & Gebäudehülle Schweiz) – ab sofort verfügbar.
Update Fachveranstaltungen: Wir bedauern die Absage des vertical-connect 2026 und hoffen auf ein baldiges Revival
⚖️ Rechtliche Grundlagen (UVG & EKAS)
Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) definiert hierfür klare Leitplanken.
Die Arbeitgeberpflicht (Art. 82 Abs. 1 UVG)
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle Schutzmassnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen angemessen sind.
- Erfahrung: Es zählt die allgemeine Erfahrung (z. B. aus Unfallstatistiken). Fehlt das Wissen im Betrieb, ist ein ASA-Spezialist beizuziehen.
- Stand der Technik: Schutzmassnahmen müssen mit dem technischen Fortschritt Schritt halten.
- Verhältnismässigkeit: Die Kosten und der Aufwand der Massnahmen müssen in einem vernünftigen Verhältnis zur Grösse der Gefahr stehen. Je höher das Risiko (z. B. Absturz), desto umfassender müssen die Vorkehrungen sein.
Die Mitwirkungspflicht (Art. 82 Abs. 2 UVG)
Arbeitssicherheit funktioniert nur im Team. Während der Arbeitgeber die Massnahmen anordnet und finanziert, sind die Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber darin zu unterstützen und die Sicherheitsvorschriften konsequent umzusetzen.
📚 Wichtige Richtlinien im Überblick
- EKAS 6508 (ASA-Richtlinie): Die Basis für den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit.
- EU-Richtlinie 89/391/EWG: Der europäische Rahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer.
- Sicherheit durch Anseilen: Die neuste Fassung der Handlungsempfehlungen für sicheres Arbeiten in der Höhe.
❓ FAQ: Häufige Fragen zur Arbeitgeberpflicht
Um Ihnen die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (Art. 82 UVG) zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fragen aus der Praxis für Sie zusammengefasst:
- Wann muss ich zwingend einen ASA-Spezialisten beiziehen? Gemäss Richtlinie 6508 müssen Sie Fachspezialisten hinzuziehen, wenn in Ihrem Betrieb besondere Gefährdungen vorliegen (z. B. Arbeiten in der Höhe, Umgang mit Gefahrstoffen) und das erforderliche Fachwissen zur Umsetzung der Schutzmassnahmen im eigenen Haus fehlt.
- Was bedeutet „Stand der Technik“ konkret für mich? Es reicht nicht aus, Sicherheitsvorkehrungen von vor 20 Jahren beizubehalten. Wenn neue, sicherere Systeme (z. B. modernere Anschlagpunkte oder effizientere PSAgA) auf dem Markt sind, müssen diese bei Neuanschaffungen oder Sanierungen berücksichtigt werden.
- Haftet der Arbeitgeber auch, wenn der Mitarbeiter die Ausrüstung nicht nutzt? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu überwachen. Es genügt nicht, die Ausrüstung nur bereitzustellen. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Mitarbeitenden geschult sind und die Ausrüstung auch tatsächlich korrekt verwenden.
- Wie wird die „Verhältnismässigkeit“ geprüft? Hier findet eine Güterabwägung statt: Je schwerwiegender ein möglicher Unfall wäre (z. B. tödlicher Absturz), desto höhere Investitionen in die Sicherheit werden von Ihnen erwartet. Bei Arbeiten in grosser Höhe ist eine teurere Absturzsicherung fast immer verhältnismässig, da das Risiko extrem hoch ist.